Re: Grundgesetz, moment...


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Abgeschickt von Rabito am 12 Maerz, 2006 um 12:50:44:

Antwort auf: Grundgesetz, moment... von Tofu am 12 Maerz, 2006 um 02:32:07:

: So schützt es zum Beispiel (wo genau weiß ich nicht mehr) vor der "verwahrlosung der jugend", wobei hier der brave bürger sofort "Jucheee!" rufen wird...

Nehme an, Du meinst folgendes:

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6 [Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
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Was ich von der Sache her gar nicht schlecht finde.

(...) So findet sich in dem wort "Verwahrlosung" nichts anderes als die individuelle, freie wahl der gelebten realität wieder.

Jo. Wenn ein Erwachsener - so wie ich ;-) - aus freien Stücken verwahrlost, dann ist das o.k., dann kann man von "individueller, frei gewählter Realität" sprechen.

: Was heißt das Grundgesetz sorge dafür, die freie Wahl der gelebten Realität eines jeden zu verhindern...

Artikel 2 [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
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Wobei dem Sittengesetz letztendlich von den 68ern so halbwegs der Garaus gemacht wurde.
Danke Fritz Teufel, Dieter Kunzelmann und Ulrich Enzensberger (Hauptinitiatoren der Kommune 1)




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